Und hier sind unsere Geschäftsbedingungen,
denn ohne die geht`s leider nicht.

Für generalüberholte Produkte gelten die Garantiebestimmungen des Instandsetzers.
Kommt es zu Schäden während der Garantiezeit, so muß das Aggregat ausgebaut und zu einem Befund an den Instandsetzer eingeschickt werden. Auf Grund der Dauer des Befundes von ca. 14 Tagen kann man vorab ein neues Aggregat käuflich erwerben welches bei positiven Entscheid zurückerstattet wird.
Auf Gebrauchtaggregate besteht eine 3-monatige Gewährleistung ab Verkaufsdatum.
Garantie bei Gebrauchtaggregaten besteht für den mechanischen Teil des Motors, nicht für Anbauteile und Dichtungen.
Ein- und Ausbaukosten werden nicht erstattet.
Kilometer-Angaben laut Tacho.
Rückgabpflichtige Altteile sind ri- und bruchfrei zurükzuführen, bei defekten Altteilen erfolgt eine Nachbelastung (Zylinderköpfe und Turbolader können mechanische Schäden aufweisen)!
Bei falscher Bestellung beiderseits (Käufer und Verkäufer), Nichteinhalten der Lieferzeiten, sowohl Ein- und Ausbauzeiten (bei Garantiefällen) werden keine Reise-, Unterkunfts-, Ausfall- und Mietwagenkosten übernommen.
Bei Schäden werden keine Reise-, Unterkunfts-, Ausfall- und Mietwagenkosten übernommen. Folgeschäden werden von uns nicht übernommen.
Unbedingt beachten: Bei Gebrauchtmotoren ist der Zahnriemen, bei Gebrauchtgetrieben das Öl zu wechseln. Bei auftretenden Mängeln wenden Sie sich bitte an unsere Firma. Bei eigenmächtigen Arbeiten erlischt die Garantie.